BAföG

05.04.2014
Beratung

"Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz" - dieses Gesetz besagt, dass Studierende unter bestimmten Bedingungen eine finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen können.

Wie das genau funktioniert und wer eine BAföG-Förderung bekommen kann, erfährst du auf den

BAföG-Infoseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Für die konkrete Beratung und Antragstellung wendest du dich an die

Förderungsabteilung der JGU

Angebot:

Antragstellung und Beratung zu BAföG und Bildungskredit

Beratung:

Bonifaziusturm A, 4. OG
Rhabanusstraße 3
55118 Mainz (Nähe Hauptbahnhof)

Öffnungszeiten:

Mo – Do 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mo + Mi 13:00 Uhr – 15:30 Uhr
freitags geschlossen

Sprechstunde Sachbearbeiter:

Di, Do 12:00 Uhr - 15:00 Uhr

Telefonsprechstunde Sachbearbeiter:

Mo 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Tel.: 06131-39 2 31 29  
E-Mail: bafoeg(at)uni-mainz.de

Postanschrift wie bisher:

Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU)
Förderungsabteilung
Amt für Ausbildungsförderung
55099 Mainz.