Ausblick auf das Wintersemester 2020/21

31.10.2020
Studium
ms

Die Vorlesungszeit für das Wintersemester beginnt am 2. November. Auch im Winter prägt die Corona-Pandemie den Ablauf der Lehre und die fächerübergreifenden Angebote der JGU Mainz.

Seit dem Sommersemester 2020 wird der Universitätsbetrieb an der JGU maßgeblich von der Corona-Pandemie beeinflusst. Auch im Wintersemester 2020/21 gelten noch Änderungen bei der Lehre, dem Angebot der JGU für Studienanfänger:innen und anderen studienrelevanten Themen.

Lehre größtenteils digital – mit einzelnen Ausnahmen

Überwiegend werden im Wintersemester die Lehrveranstaltungen nicht in Präsenz, sondern digital stattfinden. Bei der Ermöglichung von Präsenzterminen werden im gesamten November zunächst die Lehrveranstaltungen priorisiert, bei denen die Präsenzangebote "nicht ersetzbar" sind, so der Corona-Newsletter der JGU vom 30.10.2020. Darunter befinden sich praktisch ausgerichtete Lehrveranstaltungen im Sprach-, Kunst-, Musik-, Sport- und naturwissenschaftlichen Experimentierbereich, Laborpraktika sowie die Lehre an Patient:innen. Vor dem Beschluss der Universitätsleitung waren auch Angebote für Studienanfänger:innen in Präsenz geplant worden.

Seit Anfang April ergänzt die Plattform JGU-LMS die Onlinelehre, die vor der Corona-Pandemie u.a. maßgeblich durch den Reader geprägt wurde. Ab dem Wintersemester 2020/21 ersetzt LMS den Reader vollständig. Ältere Aufzeichnungen aus vergangenen Semestern bleiben jedoch im Reader zugänglich. Mit dem neuen System ist jeder JGU-LMS-Kurs zudem direkt mit einem Kurs in Moodle verknüpft.

Prüfungen weiterhin von Zuhause aus möglich

Auch im Wintersemester wird die Corona-Satzung aus dem Sommersemester weitergeführt (campus-mainz.net berichtete). Die Satzung ermöglicht u.a. Prüfungen von Zuhause aus und eine flexiblere Prüfungsabmeldung bis zu 48 Stunden vor dem Prüfungstermin.

Doch bei der Verlängerung der Satzung gibt es eine Ausnahme: Denn der zuvor gewährte zusätzliche Wiederholungsversuch für Prüfungen wird nicht in das neue Semester übernommen. Wer im Wintersemester eine Prüfung zum ersten Mal antritt, kann nicht mehr auf den Zusatzversuch zurückgreifen. Wurden Prüfungen jedoch im Sommersemester nicht bestanden und im Wintersemester wiederholt, gilt nach wie vor der zusätzliche Versuch aus dem Sommersemester.

Die Formate und die Dauer von Studien- und Prüfungsleistungen sowie Bearbeitungszeiten werden von den Lehrenden in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Prüfungsausschuss abgestimmt und bis spätestens vier Wochen vor dem Termin veröffentlicht. Das digitale Format soll für Klausuren im kommenden Semester bevorzugt verwendet werden.

Eine Präsenzklausur kann nun durch eine gleichwertige Prüfungsleistung in einem anderen Format ersetzt werden. Zudem können Praktika durch Ersatzleistungen kompensiert werden, ausgenommen davon sind Schulpraktika der Lehramtsstudiengänge. Mündliche Prüfungen können im kommenden Semester als Videokonferenz abgehalten werden. Dabei dürfen den Studierenden keine Nachteile durch technische Störungen während der Prüfung zuteilwerden.

Wenn Studierende selbst oder ein Familienmitglied zur Risikogruppe gehören, können sie Verlängerungen für Abgabefristen beantragen. Für Studienanfänger:innen im Masterstudium besteht nun die Möglichkeit, das Bachelorzeugnis bis zum Ende des zweiten Semesters nachzureichen, falls dies noch nicht geschehen ist.

Neue Regelungen für den Aufenthalt in Bibliothek und Mensa

Nach der Schließung im Frühjahr sind mittlerweile alle Bereichsbibliotheken und die Zentralbibliothek wieder geöffnet. Viele Präsenzbestände der Bereichsbibliotheken bleiben auch im Wintersemester zur Ausleihe freigegeben. Der Bibliotheksausweis, der zum Entleihen benötigt wird, kann zurzeit online beantragt werden.

Zudem ist auch das Arbeiten vor Ort in der Universitätsbibliothek wieder möglich. Die Arbeitsplätze können derzeit allerdings nur durch eine Online-Reservierung genutzt werden. Die Zeitfenster der Reservierung wurden nun auf halbtags gekürzt. Dadurch soll mehr Studierenden ein Arbeitsplatz in den Bibliotheken ermöglicht werden. Jeden Tag ab 14 Uhr kann ein Platz für den nächsten Tag online reserviert werden. Zudem gilt mittlerweile eine Maskenpflicht in allen Gebäuden der JGU und damit nun auch am Arbeitsplatz in der Universitätsbibliothek (campus-mainz.net berichtete).

Sowohl die Mensaria und das Café K3 (campus-mainz.net berichtete) als auch der Mensablitz und die Mensa im Georg Forster-Gebäude (campus-mainz.net berichtete) stehen den Studierenden zur Verfügung. Aufgrund der Corona-Pandemie wird ausnahmslos nur kontaktloses Zahlen per Studicard akzeptiert. Zu beachten ist, dass dort neben Snacks und Getränken zwar auch warme Speisen verkauft werden, diese werden allerdings nur zum Mitnehmen angeboten.

Beratungsangebote im eingeschränkten Regelbetrieb

Da sich die Universität weiterhin im eingeschränkten Regelbetrieb befindet, sind die meisten Beratungsstellen nach wie vor nicht vor Ort auf dem Campus, sondern nur telefonisch oder per Mail zu erreichen (campus-mainz.net berichtete). Bei studieninternen Fragen oder Problemen beraten die jeweiligen Studienbüros oder auch die Studienfachberatung.

Bei psychischen Problemen steht weiterhin die Psychotherapeutische Beratungsstelle (PBS) zur Verfügung – allerdings ebenfalls ausschließlich online. Sie führt ihre Angebote zum Umgang mit der Corona-Pandemie aus dem Sommersemester auch im Winter fort.

Speziell für Studienanfänger:innen gibt es ebenfalls zahlreiche Anlaufstellen und Unterstützung in diversen Bereichen (campus-mainz.net berichtete). Die JGU hat für Erstis einige Informationen zusammengetragen, die sich u.a. auch mit der Situation internationaler Studienanfänger:innen beschäftigen.                                            

Das Wintersemester als Wahlsemester

Normalerweise wird im Sommersemester das Studierendenparlament (StuPa) gewählt, aus dem dann wiederum der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) hervorgeht. Die 71. StuPa-Wahl, die ursprünglich für das Sommersemester 2020 geplant war, wurde jedoch ins Wintersemester 2020/21 verschoben (campus-mainz.net berichtete).

Zusätzlich zur StuPa-Wahl können sich Studierende an den Wahlen des Fachbereichsrats (FBR) und des Senats beteiligen, die jedes Jahr im Wintersemester stattfinden. Die Wahltermine für FBR und Senat sind derzeit für den 12. und 13. Januar 2021 angesetzt.

Bisher fanden alle Wahlen traditionell auf dem Campus statt, es gab jedoch auch die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. An diesem Vorgehen wird voraussichtlich auch in diesem Wintersemester festgehalten, eine Online-Wahl gilt als unwahrscheinlich.

Finanzielle Unterstützung von nah und fern

Neben BAföG gibt es auch im Wintersemester weitere Hilfsangebote für Studierende, die durch die Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind. So besteht weiterhin die Möglichkeit, den KfW-Studienkredit mit maximal 650 Euro im Monat zu beantragen. Die Zinsen hierfür übernimmt noch bis zum 31. März 2021 das Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Daneben wird die Überbrückungshilfe für Studierende im November wieder reaktiviert und damit zumindest teilweise ins Wintersemester 2020/21 verlängert. Dabei handelt es sich um ein zinsloses, monatliches Darlehen, das Studierende über einen Nothilfefonds zuletzt noch bis September beantragen konnten (campus-mainz.net berichtete).

Der AStA der JGU bietet durch den Hilfsfonds seines Arbeitsbereichs für Soziales weiterhin zinslose Darlehen und Zuschüsse für den Semesterbeitrag, die Miete oder auch die Krankenkasse an (campus-mainz.net berichtete). Neben dem AStA kann auch das Studierendenwerk Mainz Darlehen und Zuschüsse an Studierende vergeben. Doch durch rückläufige Miet- und Mensaeinnahmen hat auch das Studierendenwerk selbst finanzielle Einbußen zu beklagen (campus-mainz.net berichtete).

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