AStA unterstützt Petitionen für Studierende

02.05.2020
Campus-News
rf

Der AStA der JGU Mainz setzt sich dafür ein, dass Studierende während der Coronapandemie eine finanzielle Grundsicherung erhalten sowie dass das kommende Semester als "Kann-Semester" gewertet wird.

In seiner Newsletter-Ausgabe vom 8. April 2020 stellt der AStA drei Petitionen für Studierende vor, welche er und zahlreiche andere Studierendenvertretungen bundesweit unterstützen. Die Initator:innen der Petitionen fordern mehr Rücksicht auf Studierende angesichts der Einschränkungen und Umstellungen der Coronapandemie.

Ruf nach einem "Kann-Semester"

Aktuell ist an allen deutschen Hochschulen der Präsenzunterricht weitestgehend ausgesetzt. Die Umstellung auf digitale Lehre birgt laut einer Petition, die der AStA unterstützt, sowohl für Studierende als auch für Lehrende psychische, finanzielle und wissenschaftliche Nachteile, da etwa viele Studierende Veranstaltungen nicht belegen und Module nicht in der Regelstudienzeit abschließen könnten.

Aus diesem Grund fordern die Initator:innen der Petition, das Sommersemester 2020 nicht als reguläres, sondern als "Kann-Semester" bewerten zu lassen. Dabei können die Online-Angebote der Dozierenden genutzt und Prüfungen abgelegt werden, dies wäre jedoch nicht verpflichtend. Abgabefristen sollten ebenfalls entsprechend verlängert werden. Die Petition spricht sich zudem dagegen aus, das Semester auf die Regelstudienzeit anzurechnen. Die Petition wurde bislang mehr als 44.000 Mal unterschrieben (Stand: 2. Mai 2020). Ähnliche Forderungen kommen auch aus Lehre und Forschung (campus-mainz.net berichtete).

Forderung nach Studierenden-Soforthilfe

Laut einer Umfrage im Rahmen der aktuellen 21. Sozialerhebung aus dem Jahr 2016 arbeiten 68 Prozent der Studierenden neben ihrem Studium. Dabei handelt es sich jedoch häufig um geringfügige Beschäftigungen, die u. a. Kurzarbeit ausschließen und auch eine Lohnfortzahlung erschweren. Weil im Zuge der Coronapandemie viele Studierende diese Jobs verlieren würden, sei häufig ihre Existenz bedroht, so die Begründung einer Petition, die deshalb eine Soforthilfe für die Studierenden fordert, "welche sich aufgrund wegfallenden Einkommens in einer finanziellen Notlage befinden".

Der Bund soll allen Antragsteller:innen 3.000 Euro auszahlen und erst im Nachgang ihre Bedürftigkeit prüfen. Werde diese hinterher aberkannt, sei die Hilfsleistung als Kredit zurückzuzahlen, heißt es in der Petition. Sie hat das Ziel von 50.000 Unterschriften bereits erreicht und wird zurzeit im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Bundestages debattiert.

Wunsch nach Kurzarbeitergeld für Studierende

Die bisherigen Reformen der Kurzarbeitsregelungen im Rahmen der Coronapandemie gelten nur für die Arbeitsverhältnisse, für die bereits ein Grundanspruch auf Kurzarbeitergeld besteht – und damit nicht für die geringfügigen Beschäftigungen, denen viele Studierende nachgehen. Eine weitere Petition, die der AStA der JGU unterstützt, fordert von der Bundesregierung einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld für Studierende in solchen geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, beispielsweise bei Minijobs oder Werkstudentenstellen. Von dem Ziel von 50.000 Unterschriften wurden bisher drei Prozent erreicht. Die Unterschriftensammlung läuft noch neun Tage (Stand: 2. Mai 2020).

Aktuelle Fördermaßnahmen für Studierende

Nach einem Beschluss des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wird die BAföG-Förderung auch weiterhin ausgezahlt, obwohl die Universitätslehre aktuell beeinträchtigt ist (campus-mainz.net berichtete). Nun sollen die Anspruchsbedingungen gelockert werden, damit beispielsweise Studierende, deren Eltern momentan Kurzarbeitergeld erhalten, BAföG beantragen können. Eine generelle Öffnung des BAföG für alle Studierenden, die in der Krise ihren Job verloren haben, lehnt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) allerdings weiterhin ab.

Zur finanziellen Absicherung der Studierenden setzt Karliczek seit dem 30. April jedoch auf eine Reform der Studienkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Diese sollen vom 8. Mai 2020 bis zum 31. März 2021 in ihrer bisherigen Höhe von maximal 650 Euro pro Monat nun zinslos verfügbar sein. Mit dem jüngsten Beschluss sollen auch ausländische Studierende ab Juli 2020 vom zinsfreien Darlehen profitieren können. Die Bundesregierung stellt außerdem 100 Millionen Euro für die Nothilfefonds deutscher Studierendenwerke bereit, über die betroffene Studierende ebenfalls Hilfsleistungen beantragen können. Zuvor hatte Karliczek die Hartz-IV-Leistungen für Studierende geöffnet (campus-mainz.net berichtete). Das Arbeitslosengeld II soll ihnen allerdings als Darlehen ausgezahlt werden.

Dass die Hartz-IV-Leistungen zurückgezahlt werden müssen und die KfW-Kredite für ausländische Studierende erst ab Juli finanzielle Abhilfe schaffen können, stößt derweil bei vielen Studierendenvertretungen, auch beim AStA der Uni Mainz, auf Unmut. So fürchtet etwa die Landes-ASten-Konferenz, die die Petition zur Soforthilfe für Studierende ins Leben gerufen hat, in einem offenen Brief an Karliczek: "Jedwede Lösung über Darlehen ist eine weitere Belastung für Studierende und wird die Zahl der Studienabbrüche und die Zahl der Studienzeitverlängerungen drastisch erhöhen."

Campus Mainz e.V. unterstützen!

Campus Mainz e.V. ist ein gemeinnütziger Verein und die meiste Arbeit ist ehrenamtlich. Hilf uns dabei auch in Zukunft tolle Dienste für alle kostenlos anzubieten. Unterstütze uns jetzt!