AStA Sozialreferat als gutes Beispiel

11.05.2015
Campus-News, Studium
db

Der Arbeitsbereich Soziales des Allgemeinen Studierenden Ausschusses hilft Studierenden mit Beratungen und Sachbeihilfen. Für die 15 Jährige Erfolgsgeschichte des Arbeitsbereichs gab es jetzt eine Auszeichnung als "gutes Beispiel".

Wenn sie an die Uni kommen, sind die meisten Studierenden zum ersten Mal komplett für sich selbst verantwortlich. Schon vor dem Studienbeginn bei der Einschreibung oder bei der Beantragung von Förderungen für die Ausbildung stehen die angehenden Studierenden vor großen Herausforderungen, die sie meistens bis zum Ende ihrer Hochschulbildung begleiten. Das Leben in einem Vollzeitstudium ist für viele Studierende mit BAföG Unterstützung und Nebenjob, gerade bei plötzlich auftretenden finanziellen Belastungen, schwierig zu bewältigen.

Equityideas.eu

Anlass für diesen Artikel war ein Beitrag auf der englischsprachigen Seite equityideas.eu. Diese Seite wird gefördert von der Europäischen Kommission und ist Teil des „Lifelong Learning Programme“. Sie sucht auf der ganzen Welt nach erfolgreichen Innovationen und versucht zu klären wie sie funktionieren und warum. Diese Ideen sollen andere inspirieren und das Know-how für andere Institutionen nutzbar werden. Eines dieser Beispiele ist die Kooperation des Allgemeinen Studierendenausschusses der JGU (AStA) mit dem Studierendenwerk Mainz (SWM) bei der Sozialförderung von Studierenden. Ein „Best practice“-Progamm, das die Studierenden bei ihrem Weg durch das Studium unterstützt.

Erfolg und Problem

Erfolg sei dabei nicht einfach daran zu messen, wie viele Studierende das Beratungsangebot jede Woche wahrnehmen, sondern, dass das Angebot vielen Studierenden das Schicksal ihr Studium wegen Geldproblemen zu unterbrechen, erspare. Der AStA sieht aber genau hier auch ein Problem: „So steht solch ein Sozialreferat auch als Gegenstück verfehlter Politik der letzten Jahre“.

Aufgaben von SW und AStA

Die „soziale Förderung“ von Studierenden ist laut Hochschulgesetz (§ 108 und § 112) Aufgabe der Studierendenschaft und des Studierendenwerkes (SW). Der AStA als Exekutive der Studierendenschaft soll die „soziale Belange ihrer Mitglieder wahrnehmen“ und zu den Aufgaben des SW zählt es „die Studierenden sozial zu betreuen sowie wirtschaftlich und kulturell zu fördern“.

Zusatzangebote der Uni

Auch die Universität ist in dieses Konzept der sozialen Förderung von Studierenden eingebunden. Laut Hochschulgesetz (§ 2) fördert sie die „Vereinbarkeit von Familie und Studium“ und sorgt dafür, „dass Studierende mit Behinderungen gleichberechtigt am Studium teilhaben“. Die psychotherapeutische Beratungsstelle der JGU bietet darüber hinaus in psychischen Krisensituationen eine Klärung von Studien- und damit verbundenen Lebensproblemen. Somit obliegt die direkte Förderung sozialer Probleme dem SW sowie dem AStA und wird darüber hinaus von der Universität ergänzt.

Zahlen zum Sozialreferat

Das Referat für Soziales des AStA kooperiert bei seinem Beratungsangebot mit Partnern wie der psychologischen Beratungsstelle der Uni. Sie bezahlen aus eigenem Budget eine Rechts- und Schuldnerinnen Beratung. Noch in diesem Semester soll in Zusammenarbeit mit dem Studierendenwerk Arbeitsbereich des AStAs, eine Mietrechtsberatung entstehen. Zum Alltag der Sozialförderung des AStA gehören die fünf Sozialsprechstunden des Referats pro Woche. Zwischen drei bis sieben Personen nehmen laut Statistiken des AStA am Tag an den Sitzungen Teil und die Sitzungen dauern zwischen zehn und 30 Minuten. So konnte innerhalb der vergangenen vier Jahre ca. 650 Studierenden geholfen werden.

Weiterbildung der Referenten

Die Berater aus den Sozialsprechstunden sind überwiegend die gewählten Referenten und Referentinnen aus dem Arbeitsbereich für Soziales. Diese werden zu Beginn einer Legislaturperiode intern geschult und waren dieses Mal noch zusätzlich auf einer externen BAföG-Schulung. Da die in den Sozialsprechstunden bearbeitenden Fälle zum Teil „nicht immer eindeutig und auch emotional belastend sein können“, finden regelmäßige Austauschtreffen mit allen beteiligten Referenten und Referentinnen statt. Die Rechts-, Miet-, Schulden- und Psychologische Beratung werden von ausgebildeten externen Personen durchgeführt.

Finanzielle Hilfen des Sozialreferats

Neben Beratungen gibt es auch direkte finanzielle Hilfen vom Referat für Soziales des AStAs und dem Studierendenwerk Mainz. Dabei ergänzt der AStA der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) das Angebot des SWM, vor allem durch die Vergabe kurzfristiger, kleinerer Darlehen. Die Darlehen aus dem Hilfsfonds des SWM sind nicht nur finanziell, sondern auch vom Aufwand der Beantragung her, umfangreicher. An den Vergabetreffen des Hilfsfonds des SWM nimmt zur besseren Koordination immer eine Vertreterin oder ein Vertreter des AStA Teil, der auch zwischen den Treffen im engen Kontakt mit allen Beteiligten steht. Das SWM wiederum kooperiert bei ihren Angeboten noch zusätzliche mit den Sozialberatern der Katholischen Hochschulgemeinde (KHG) und mit der Evangelischen Studierendengemeinde in Mainz. Die Kooperation sei sinnvoll und ergänze sich gegenseitig gut, heißt es vom AStA.

Maßnahmen gegen Missbrauch

Die ausgegeben finanzielle Förderungen sind jedoch keine Dauerförderungen, denn es geht in den meisten Fällen um eine einmalige Hilfe. Auch die Kriterien für die Vergabe sind vom Studierendenparlament eng gefasst. Zur Prüfung des Anspruches muss ein Kontoauszug, eine große Studienbescheinigung und die gesamten Studienleistungen vorgelegt werden. Jede Entscheidung über die Vergabe von Geldmitteln geschieht im Referat nach dem sechs-Augenprinzip. Um den Missbrauch von öffentlichen Geldern durch Studierende zu verhindern, werden die Listen der Hilfeempfangenden zwischen den Institutionen abgeglichen. Auch müssen die Antragssteller darüber informieren welche evtl. Förderungen sie von welchen anderen Stellen bekommen. Eine Doppelförderung könne, laut Studierendenwerk, somit (weitestgehend) vermieden werden.

Mainz ist teuer

Das viele Studierende Hilfen beim AStA beantragen, ist zum großen Teil den immens hohen Mieten in Mainz geschuldet. Durchschnittlich zahlt jeder Studierende in Mainz laut der Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks 327 Euro. Der BAföG-Satz für die Miete beträgt im Gegensatz nur 225 Euro. Bei den Gesamtausgaben für den Lebensunterhalt rangiert die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt mit 849 Euro auf Platz sechs der teuersten Universitätsstädte. Die Mehrheit der Antragssteller und Antragsstellerinnen sei, nach Aussage des SWM, ausländische Studierende, die sehr blauäugig nach Deutschland kämen und die Lebenshaltungskosten falsch einschätzen.

Budget des AStA

Das Budget des Sozialreferats wird aus dem Anteil des AStAs an der Semesterbeiträgen bezahlt (weiteres zur Aufteilung des Semesterbeitrages findet ihr hier). 190.000 Euro stehen für das Referat pro Jahr zu Verfügung. Die vergebenen Darlehen sind zwischen 200 und 1.000 Euro groß. Freitische, also Geld auf Studikarten, für die Mensen der Studierendenwerke runden das Angebot ab.

Aufgaben der Politik

In ihrer Arbeit stellen die Studierendenenvertreterinnen und –vertreter des AStA immer wieder fest, „dass die sozialen Belange von Studierenden in der Politik und Gesellschaft oft nur als Randphänomen wahrgenommen und als ‚Lotterleben‘ stigmatisiert werden“. Bei dem Problem der hohen Mieten sieht der AStA das Land Rheinland-Pfalz und die kommunalen Stellen in der Pflicht sich noch stärker für günstigen studentischen Wohnraum zu engagieren. Jedoch sei auch die Einführung des Mindestlohns durch die Bundesregierung ein wichtiger Schritt zur Unabhängigkeit der Studierenden von sozialer Förderung.

AStA als "gutes Beispiel"

Seit mehr als 15 Jahren gibt es die Sozialförderung des AStA. Doch neben den Anforderungen für die Vergabe sozialer Hilfe, ist auch der AStA einem steten Wandel unterworfen. Die Referentinnen und Referenten des AStA werden meist für ein Jahr gewählt. Das sei auch der Grund, warum man sich jetzt nicht so freuen könnte als „gutes Beispiel“ aufgeführt zu werden. Denn das was heute angeboten wird, sei schließlich von früheren Mainzer Referenten und Referentinnen initiiert und zur Entfaltung gebracht worden. Durch die Vernetzung mit anderen Asten und deren Sozialreferaten stelle man jedoch immer wieder fest, dass der Arbeitsbereich für Soziales an der JGU ein überdurchschnittlich breites und vielfältiges Beratungs- und Hilfsangebot hat.

Fördermaßnahmen des Sozialreferates anerkannt

Mittlerweile ist die soziale Förderung von bedürftigen Studierenden eine obligatorische Aufgabe des Referats und des Allgemeinen Studierenden Ausschusses. Die verschiedenen Fraktionen in und um die Mainzer Hochschulpolitik haben den Wert der Fördermaßnahmen erkannt und es ist deshalb auch höchst unwahrscheinlich, dass sich in naher Zukunft viel an diesem erfolgreichen Konzept ändern wird. Die Ziele des Arbeitsbereiches seien, wie auch in der Vergangenheit, Studierende möglichst gut zu beraten, solidarisch zu unterstützen und ihnen auch eine Stimme für ihre sozialen Bedürfnisse zu geben.

 

+++ Update (21.05.2015) +++

Weiter oben steht in diesem Artikel: "Die Mehrheit der Antragssteller und Antragsstellerinnen sei, nach Aussage des SWM, ausländische Studierende, die sehr blauäugig nach Deutschland kämen und die Lebenshaltungskosten falsch einschätzen."
Das Studierendenwerk Mainz (SWM) ergänzt dazu: "Diese Blauäugigkeit mag für eine kleine Minderheit  gelten, aber sicher nicht für die Mehrheit der internationalen Studierenden, die sich über ihr Studium in Mainz gut informieren und außerdem von AStA-Sozialreferat oder SWM vorab beraten werden."

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