AStA kritisiert Entscheidung der Landesdenkmalpflege

15.01.2018
Campus-News
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Die rheinland-pfälzische Landesdenkmalpflege hat beschlossen, zwei Gebäude auf dem Campus der JGU Mainz in die Liste der Kulturdenkmäler aufzunehmen. Der AStA übt scharfe Kritik.

In einer Pressemitteilung kritisiert der Allgemeine Studierendenausschuss der Uni Mainz (AStA) das Vorgehen der Landesbehörde ausdrücklich. Zuvor hatte der Mainzer Stadtrat am Mittwoch über die Eintragung zweier Gebäude des Mainzer Campus in die Liste der Kulturdenkmäler beraten. Dem vorangegangen war ein Beschluss der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) vom 15.11. Laut Allgemeiner Zeitung werden nach diesem Beschluss sowohl die Muschel (fertiggestellt 1969) als auch die Zentralmensa (fertiggestellt 1985) unter Denkmalschutz gestellt.

In der Pressemitteilung prangert der AStA diese Entscheidung an und bezeichnet sie als "nicht nachvollziehbar". Besonders die Begründung sorgt beim Studierendenausschuss für Unmut: "Es klingt reichlich absurd, (...) dass die Zentralmensa unter anderem wegen ihrer offen liegenden Abluftröhren schutzwürdig sei". Es entstehe der Eindruck, dass Gebäude "wahllos" unter Denkmalschutz gestellt worden.

Höhere Kosten für das Studierendenwerk

Der AStA sieht zudem besonders das Studierendenwerk als Leidtragenden der Entscheidung. Der Sanierung der Zentralmensa würden dadurch Steine in den Weg gelegt werden, denn der Umbau eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes sei mit deutlich höheren Kosten verbunden. Unter den Gesichtspunkten der Finanzlage des Landes sowie der "Dringlichkeit der Renovierungsmaßnahmen" ist der Beschluss für den AStA "schlichtweg unverantwortlich".

Robert Herr, Referent für Politische Bildung, beendet die Pressemeldung mit einer deutlichen Ansage in Richtung GDKE: "Die Landesdenkmalpflege soll sich mal zusammenreißen!". Diese äußerte sich kürzlich gegenüber Campus Mainz zu der Kritik.

Dr. Roswitha Kaiser, Landeskonservatorin der Direktion Landesdenkmalpflege, bestätigte den Beschluss, sowohl die Muschel als auch die Zentralmensa als Kulturdenkmäler anzuerkennen. Sie stellte aber auch klar: „Denkmalrechtliche Verfahren sind grundsätzlich zweistufig. In der ersten Stufe wird der Denkmalwert festgestellt. Diese Phase ist für die Campusgebäude momentan aktuell.“ Im nächsten Schritt werde man „die Gemeinde, in deren Gebiet das Kulturdenkmal gelegen ist, (…) anhören.“ Man sei aber sicher, zu einem „zufriedenstellenden Ergebnis zu kommen“, teilte Kaiser mit.

Entscheidung der GDKE hat "architekturgeschichtliche und künstlerische" Gründe

Warum aber ist die Aufnahme der beiden Campusgebäude in die Liste der Kulturdenkmäler überhaupt ein Thema? Für die GDKE hat das zum einen "architekturgeschichtliche Gründe": "Die Anlage aus Hochhaus und schalenförmigem Hörsaalgebäude kann als charakteristisches Architekturzeugnis ihrer Entstehungszeit gelten.“ Die Muschel als sogenannter "Schalenbau" zeige so „zeittypische Gestaltungsmerkmale", heißt es in der Stellungnahme. Auch dem Vorwurf des AStA, die Entscheidung sei wahllos erfolgt, widerspricht Kaiser. Im Falle der Zentralmensa würden die Kriterien eines Kulturdenkmals neben dem historischen Hintergrund auch durch die "zeittypische Innenarchitektur und -ausstattung" erfüllt werden. 

Zum anderen begründet Kaiser die Entscheidung der Behörde mit der "künstlerischen Qualität" der Mensa. Diese zeige sich sowohl in der „plastischen Auffassung im Äußeren mit der Einbettung des Baukörpers in die umgebende hügelartige Landschaft sowie der künstlerisch gestalteten Dachlandschaft“, als auch im "individuellen Charakter der Innenräume". Die offenliegenden Abluftröhren trügen zur Schutzwürdigkeit des Gebäudes bei, da sie eine "charakteristische Erscheinungsform der Architektur seit dem Ende der 1960er Jahre, die sogenannte High-Tech-Architektur" dokumentierten, die man auch am 1977 eröffneten Pariser Centre Pompidou finden könne, teilte Kaiser in der Stellungnahme mit. Ein ähnliches Gesamtkunstwerk stelle nur noch die Mensa der Universität Saarbrücken dar, welche bereits unter Denkmalsschutz steht. Aus Sicht der GDKE besitzen sowohl die Zentralmensa als auch die Muschel "dokumentarischen und exemplarischen Wert" und zählen zu den "besonders gefährdeten Bauten der Nachkriegsmoderne".

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