AStA führt neue Arbeitsrechtliche Anfangsberatung ein

25.03.2020
Arbeit, Campus-News
jsc

Studierende der JGU Mainz können sich bei arbeitsrechtlichen Problemen jetzt auch an den AStA wenden. Möglich macht das eine Kooperation mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund Rheinhessen-Nahe.

Die neue Arbeitsrechtliche Anfangsberatung des AStA der JGU Mainz kann Studierenden der JGU helfen, wenn sie vor Fragen und Problemen bzgl. ihrer Rechte und Pflichten im Nebenjob stehen. Dabei kann es z.B. um den Urlaubs- und Pausenanspruch, Arbeitszeitregelungen, Befristungen, die Sozialversicherung, die Selbstständigkeit im Studium und Anliegen rund um den Kündigungsschutz gehen. Auch wer mehreren Jobs nachgeht, kann sich bei Fragen und Problemen an die Arbeitsrechtliche Anfangsberatung wenden.

Die Arbeitsrechtliche Anfangsberatung reiht sich in bestehende Rechtsberatungen des AStA ein. Zu diesen Angeboten zählen eine allgemeine Rechtsberatung, eine Mietrechtsberatung und eine Rechtsberatung für Ausländerrecht und Familienrecht. Alle Beratungsangebote sind kostenlos. Philipp Seidel, Vorsitzender des AStA, freut sich, durch das neue Beratungsangebot "eine Lücke in der Sozialberatung des AStA schließen zu können."

Kooperation mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund Rheinhessen-Nahe

Die Arbeitsrechtliche Anfangsberatung ist ein unbefristetes Kooperationsprojekt des AStA der JGU mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund Rheinhessen-Nahe. Dessen Geschäftsführerin Susanne Wagner hofft, dass das Angebot auf breite Resonanz stößt. Sie betont: "Nur wer seine Rechte als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer kennt, kann sie gegenüber dem Arbeitgeber einfordern." Das gelte auch für Studierende, die sich oft über Aushilfsjobs Geld zum Studium hinzuverdienen müssen.

Laut Elisa Kautzky, Pressesprecherin des AStA, stellt der DGB im Rahmen dieser Kooperation die Beratungsmaterialien und das DGB-eigene Netzwerk students@work zur Verfügung. Ebenso schult er die Berater:innen, die vom AStA angestellt und bezahlt werden. Der AStA verpflichtet sich im Gegenzug zur Bewerbung des Angebots und bietet die Räumlichkeiten für die Beratung.

Studentische Erwerbstätigkeit steigt deutschlandweit

Bundesweit arbeiten immer mehr Studierende neben ihren Verpflichtungen an der Hochschule. An Mainzer Hochschulen sind laut einer Umfrage des Deutschen Studentenwerks aus dem Jahr 2016 74 Prozent der befragten Studierenden erwerbstätig. Damit lag Mainz fünf Prozentpunkte über dem deutschen Durchschnitt. Besonders Studierende, die nicht aus Akademiker:innenfamilien kommen, arbeiten der Studie zufolge häufiger neben dem Studium. Als Grund geben sie an, die Einkünfte zwingend zur Sicherung ihres Lebensunterhalts zu brauchen.

Die Arbeitsrechtsberatung des AStA soll allen erwerbstätigen Studierenden ein Arbeitsrechtliches Beratungsangebot zur Verfügung stellen.

Aktuelles Beratungsangebot

Wegen der Schutzmaßnahmen auf dem Campus gegen die aktuelle Coronapandemie (campus-mainz.net berichtete) sind persönliche Beratungsgespräche in den Räumlichkeiten des AStA (Staudingerweg 21, Büro 5) derzeit nicht möglich.

Wer dennoch das Beratungsangebot nutzen möchte, kann sich per Mail an den AStA wenden. In dringenden Fällen ist nach Absprache auch eine telefonische Beratung möglich. Sobald die Schutzmaßnahmen wieder aufgehoben werden, sollen die offenen Sprechstunden alle zwei Wochen donnerstags von 13 bis 15 Uhr angeboten werden, so Kautzky. Auch Beratungen in kürzeren Abständen seien denkbar, sofern die Nachfrage steige.

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