AStA der JGU Mainz kritisiert Hochschulpolitik der Landesregierung

16.02.2021
Campus-News, Studium
hb

Der AStA der JGU fordert von der Landesregierung eine erneute Anpassung ihrer Hochschulpolitik. Sie soll die Pandemie-Regelungen des Sommersemesters 2020 auf das Wintersemester 2020/21 übertragen.

 

In einem offenen Brief wendet sich der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der JGU an Konrad Wolf, den Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, sowie die Abgeordneten des Landtags in Rheinland-Pfalz. Der 70. AStA, der sich aus Vertreter:innen von Campusgrün und der Juso-Hochschulgruppe zusammensetzt, fordert darin, das aktuelle Wintersemester 2020/21 wie das Sommersemester 2020 zu behandeln. Der offene Brief enthält sowohl Forderungen an künftige Regelungen als auch Kritik an bisherigen Maßnahmen.

Überbrückungshilfe für Studierende anpassen

Hauptkritikpunkt ist die finanzielle Absicherung der Studierenden, die der AStA als "gründlich misslungen" bezeichnet. Die Überbrückungshilfen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Deutschen Studentenwerks wurden mittlerweile zwar bis zum Ende des Wintersemester 2020/21 verlängert. Den Antrag auf die Fördergelder kritisiert der AStA allerdings nach wie vor als zu kompliziert. Außerdem stehe, im Vergleich zu anderen Bereichen, nach wie vor zu wenig Geld zur Verfügung.

Bereits 2020 hatte der AStA in weiteren offenen Briefen mehrfach die finanzielle Unterstützung der Studierenden von Bund und Ländern kritisiert (campus-mainz.net berichtete). Dabei bemängelte er u. a., dass Studierenden, die einen Kontostand von mehr als 500 Euro vorweisen können, eine Soforthilfe verweigert wird. 500 Euro würden dem AStA zufolge in Städten wie Mainz, in denen hohe Mieten anfallen, zur Finanzierung des Lebensunterhaltes allerdings nicht ausreichen (campus-mainz.net berichtete).

Studiengebühren abschaffen, BAföG öffnen

Der AStA kritisiert außerdem, dass die Studierenden im pandemiegeprägten Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/21 trotz finanzieller Belastung und dem Wegbrechen von Nebenjobs Studiengebühren zahlen mussten. Stattdessen forderte er, dass die Gebühr dem eingeschränkten Universitätsangebot angepasst werden solle. 

Zur finanziellen Unterstützung der Studierenden plädiert er weiter auf die Öffnung des BAföG für diejenigen, die pandemiebedingt ihren Nebenjob verloren haben. Ähnliche Forderungen hatte auch Wissenschaftsminister Wolf geäußert, auf Bundesebene waren diese jedoch nicht umgesetzt worden (campus-mainz.net berichtete).

Regelstudienzeit weiter verlängern

Das im September 2020 neubeschlossene Hochschulgesetz für Rheinland-Pfalz verlängert die Regelstudienzeit für im Sommersemester 2020 eingeschriebene Studierende um ein Semester. Zudem wurde die Anwesenheitspflicht teilweise ausgesetzt (campus-mainz.net berichtete). Der AStA fordert nun mit Blick auf den zweiten Lockdown eine erneute Verlängerung der Regelstudienzeit für alle. Er rückt dabei besonders die auf BAföG angewiesenen Studierenden in den Fokus, die nach der Überschreitung der Regelstudienzeit traditionell keinen Anspruch auf Förderung mehr besitzen. 

Allerdings hat die rheinland-pfälzische Landesregierung bereits im Dezember 2020 beschlossen, die Förderungshöchstdauer auch im Wintersemester 2020/21 auszusetzen (campus-mainz.net berichtete). Eine generelle Verlängerung der Regelstudienzeit für alle Studierenden geht mit dieser Maßnahme jedoch nicht einher.

Prüfungssituation erleichtern

Der AStA fordert darüber hinaus, dass sich die Landesregierung dafür einsetzt, Studierenden in Rheinland-Pfalz einen weiteren Prüfungsversuch zu gewähren, falls eine Prüfung im aktuellen Semester nicht bestanden wird. Der Senat der JGU hatte eine solche Regelung bereits im Sommersemester 2020 vorgenommen und damit einen vierten statt der üblichen drei Wiederholungsversuche ermöglicht (campus-mainz.net berichtete). Dies wurde nach Beschwerden aus der Studierendenschaft auch für einige Staatsexamenstudiengänge durchgesetzt, die zuvor davon ausgenommen worden waren (campus-mainz.net berichtete).

Diese Ausnahmeregelungen wurden für das Wintersemester 2020/21 nicht verlängert. Nach wie vor besteht jedoch u. a. die Möglichkeit, bis zu 48 Stunden vorher von einer Prüfung zurückzutreten. Außerdem wurden die Meldefristen für Wiederholungs- und Abschlussprüfungen ausgesetzt bzw. verlängert.

Obwohl an der JGU zum aktuellen Zeitpunkt der Notbetrieb herrscht, werden einige Klausuren vor Ort geschrieben. Das Dezernat Hochschulentwicklung wies darauf hin, dass die bei hoher Inzidenz geltende 15-Kilometer-Regel für die Anreise zu Klausuren nicht gelte (campus-mainz.net berichtete). Der AStA kritisiert den erzwungenen Gang auf den Campus im Hinblick auf hohe Inzidenzwerte als "unvernünftig". Im Januar hatte der AStA bereits eine Online-Petition für den alternativen Einsatz von Take-Home-Klausuren unterstützt (campus-mainz.net berichtete).

Studierendenwerke finanziell unterstützen

Den Studierendenwerken fallen seit etwa einem Jahr Miet- und Mensaeinnahmen weg, was u. a. dazu führte, dass ein Teil des Personals nicht weiterbeschäftigt werden konnte (campus-mainz.net berichtete).  Der AStA fordert das Land deshalb dazu auf, die Studierendenwerke finanziell stärker zu unterstützen.

GEW stellt zusätzliche Forderungen

Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stellte Ende Januar Forderungen an Bund und Länder, die sich mit den Forderungen des Mainzer AStAs decken und diese ergänzen. Dazu gehört u.a. die Forderung einer unbürokratischen Verlängerung von Zeitverträgen, Forschungsprojekten und Stipendien. Auch die GEW spricht sich für die Verlängerung der Regelstudienzeit und die Öffnung des BAföGs aus. 

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