AStA an Landesregierung: "Studierende müssen finanziell unterstützt werden"

23.03.2020
Studium, Campus-News...
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Auch in Rheinland-Pfalz ist das öffentliche Leben aufgrund steigender Coronainfektionen eingeschränkt. Daher richtet sich der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der JGU in einem offenen Brief an die rheinlandpfälzische Landesregierung.

Der AStA weist darin auf die finanziellen Probleme hin, vor denen momentan viele Studierende stehen: Durch die Einschränkungen im öffentlichen Leben fallen Einkünfte durch Nebenjobs weg. Um den Betroffenen eine Weiterführung des Studiums zu ermöglichen, appelliert der AStA an die Landesregierung.

Einschränkungen bringen Studis in finanzielle Not

Man stehe hinter den getroffenen Maßnahmen, die zur weiteren Ausbreitung des Coronavirus in der Bevölkerung getroffen würden, so der AStA in dem offenen Brief. Da viele Studierende jedoch auf Nebenjobs angewiesen seien, die durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus nun wegfallen, bittet der AStA die Landesregierung um Konzepte, diese finanziellen Belastungen abzufangen. Hilfe müsse schnell bereitgestellt werden, da bereits Anfang April die ersten Rechnungen anstehen. 

Der AStA warnt jedoch, dass die erhoffte Unterstützung nicht nur aus Krediten bestehen dürfe. Eine Rückzahlung wäre in den nächsten Monaten nicht zu leisten, da das Nacharbeiten der nun ausfallenden Stunden für viele Betroffene nicht mit dem Studium vereinbar sei. Als Lösung weist er auf eine Mieterlassung in den Studierendenwohnheimen hin. Diese solle durch Ausgleichszahlungen an die Studierendenwerke abgefangen werden.

Unterstützung für ausländische Studierende

Auch die Bedeutung der getroffenen Maßnahmen für ausländische Studierende zu bedenken, die an der JGU Mainz eingeschrieben sind, mahnt der AStA an. Haben diese die vorlesungsfreie Zeit im Ausland verbracht, bestehe für sie momentan nicht die Möglichkeit, wieder einzureisen. Neben sozialer Isolation entstünden auch für diese Studierende finanzielle Probleme, wenn sie nicht zu ihrer Arbeit erscheinen können.

Eine Kompensation durch die Landesregierung sei notwendig, um den studentischen Hilfsfonds nicht zu überlasten. Die Regierung stehe in der Pflicht, die Betroffenen zu unterstützen, so der AStA weiter. Dies sei nicht Aufgabe der Studierenden, die durch ihren Semesterbeitrag einen Hilfsfonds für in finanzielle Not geratene Studierende finanzieren.

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