Leistungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) können in Rheinland-Pfalz, Hessen, Sachsen-Anhalt, Berlin und Nordrhein-Westfalen seit dem 26. Oktober 2020 über einen digitalen Assistenten beantragt werden. An der Entwicklung beteiligt waren neben dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), auch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, sowie das Land Sachsen-Anhalt. Das Projekt entstand im Zuge des Onlinezugangsgesetzes (OZG), dessen Ziel es ist, "alle wesentlichen Behördengänge bis Ende 2022 digital zu ermöglichen".
Zu finden ist der digitale BAföG-Antrag unter bafoeg-digital.de. Zur genauen Erläuterung des Prozesses werden auf der Website ein Informationsvideo, sowie FAQs angeboten. Antragsteller:innen würden über einen Konfigurator alle relevanten Formblätter zusammengefügt bekommen und müssten damit nur die für sie relevanten Fragen beantworten, erläutert das BMBF.
Zur Orientierung würden weiterhin "bürgerfreundliche Hilfetexte" dienen. Zur sicheren Übermittlung des ausgefüllten Antrags an die zuständige Behörde wird ein Personalausweis mit eID-Funktion, einer elektronischen Identifizierung, benötigt. Diese Funktion besitzen alle Personalausweise der Bundesrepublik, die seit 2017 neu ausgestellt wurden. Zusätzlich muss ein Kartenlesegerät oder ein "Near Field Communication" (NFC)-fähiges Smartphone vorhanden sein. Letzteres ermöglicht eine Verbindung zwischen Ausweis und Computer. Zu übermittelnde Daten werden so vom Handy eingescannt und hochgeladen.
Als Alternative dient die Datenübertragung per De-Mail, einem Kommunikationsverfahren, das der E-Mail zwar ähnlich ist, technisch allerdings von ihr getrennt ist. Kommunikation im Internet sei damit dem Bundesjustizministerium zufolge sicher, vertraulich und nachweisbar gestaltet. Dokumente könnten so sicher im Anhang einer Mail versendet werden.
Indem Antragsteller:innen sich einen persönlichen Account anlegen, können sie die Bearbeitung jederzeit unterbrechen und fortsetzen. Eltern oder Ehepartner:innen können ihre Eintragungen über ein separates Nutzerprofil abgeben.
Alternativ zum digitalen Versand besteht wie bisher auch weiterhin die Möglichkeit, Anträge per Post an das zuständige BAföG-Amt zu senden. Dabei müssen Antragstellende die jeweiligen Formblätter selbst auf der Website suchen, drucken, ausfüllen und per Post versenden.
Für das Wintersemester 2020/21 wurden diese Formblätter farblich überarbeitet und mit Anmerkungen versehen, um deutlicher zu machen, was von Antragstellenden, Erziehungsberechtigten oder Lebenspartner:innen sowie der jeweiligen Hochschule ausgefüllt werden muss. Der Anstoß, die Formulare neu zu gestalten, stammt von Matthias Abels. Der ehemalige Student der Hochschule Mainz empfand die vorherigen Formblätter als "sehr unübersichtlich".
Das BMBF bewirbt den neuen Antrag als "übersichtlich und datensparsam gestaltet". Bei dem Antragsassistenten handle es sich um eine "Erleichterung" für die Antragstellenden und die Behörden. Beim Ausfüllen ließen sich aufgrund der Hilfestellungen Fehler vermeiden und Nachweise könnten "niederschwelliger" hochgeladen werden. Die Ämter könnten Antrage wiederum schneller bearbeiten und den Antragstellenden rascher eine Antwort zusenden.
Kritik kommt vom freien zusammenschluss für student:innenschaften (fzs): Für dessen Vorstandsmitglieder Amanda Steinmaus und Jonathan Deutsch hätte sich eine Vereinfachung des Antrags noch vor der Digitalisierung angeboten. Diese "Entschlackung des Antragsprozesses" wäre bereits im Zuge der BAföG-Reform 2019 möglich gewesen, so Steinmaus. Ihrer Meinung nach bleiben trotz der Digitalisierung "viele Hürden" bestehen. Jonathan Deutsch spricht sich ebenfalls für eine weitergehende Vereinfach aus. Er sieht darüber hinaus die Öffnung des BAföG für alle hilfesuchenden Studierenden als eine "wirkliche Hilfe" während der Coronapandemie.
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