"Alles bereit für den Semesterstart?" - Corona-Satzung verlängert

22.10.2020
Campus-News, Studium
mo

Die Corona-Satzung wird auch im Wintersemester 2020/21 wieder gelten, teilte der Senat der JGU mit. Jedoch gibt es im Vergleich zum vorangegangenen Semester einige Änderungen für Studierende.

Der Ausbruch der Corona-Pandemie hatte im Sommersemester 2020 einige Einschränkungen und Änderungen im Lehr- und Prüfungsbetrieb zur Folge. Im kommenden Wintersemester 2020/21 soll die sogenannte Corona-Satzung, die im Sommersemester beispielsweise Modalitäten für An- und Abmeldungen oder die Ausgestaltung von Prüfungen festhielt, vorerst weiterhin gelten. Diese Entscheidung teilte der Senat der JGU in einem Newsletter vom 30. September 2020 mit.

Lehrveranstaltungen meist wieder von Zuhause aus

Wie auch schon im Sommersemester wird die große Mehrheit der Lehrveranstaltungen wieder präsenzlos und von Zuhause aus stattfinden. Zwar wolle man so viel Präsenz ermöglichen, wie mit Abstands- und Hygieneregeln verantwortungsvoll machbar ist, Präsenztermine werden laut der JGU jedoch weiterhin die Ausnahme bleiben müssen. Veranstaltungen, die praktisch ausgerichtet sind, wie etwa die Projektlehre, Laborpraktika oder solche im sportlichen und künstlerischen Bereich, behandle man wieder prioritär. Gleiches gelte für diverse Angebote für Studienanfänger:innen.

Kein zusätzlicher Wiederholungsversuch im Wintersemester

Für Prüfungen, die im Sommersemester 2020 abgelegt und nicht bestanden wurden, wurde bisher in bestimmten Fällen ein zusätzlicher Wiederholungsversuch gewährt (campus-mainz.net berichtete). Das hatte der Senat in der zweiten Ausgabe des Corona-Newsletters der JGU vom 22. Juli 2020 bekannt gegeben. Die Regelung bezog sich zunächst auf Bachelor-, Master- und Lehramtsstudiengänge, wurde im Nachgang jedoch teilweise auch für Erfolgs- und Leistungskontrollen in Staatsexamensstudiengänge geöffnet (campus-mainz.net berichtete). Der zusätzliche Wiederholungsversuch wurde automatisch von JOGU-StINe verbucht.

Für das Wintersemester 2020/21 soll diese Regelung jedoch nicht verlängert werden. Das bedeutet entsprechend für alle Studiengänge dass im kommenden Semester der Wiederholungsversuch für erstmals angetretene Prüfungen nicht mehr gewährt wird. Werden jedoch im Wintersemester 2020/21 Prüfungen wiederholt, die im Sommersemester 2020 nicht bestanden wurden, gilt für diese Prüfungen weiterhin der zusätzliche Versuch aus dem Sommersemester. Die Corona-Satzung wurde hierfür am 6. Oktober aktualisiert.

Zudem kündigt der Corona-Newsletter der JGU vom 30. September 2020 an, bestimmte Fristen für Studierende bis zum 31. März 2021 auszusetzen: Darunter ist die Meldung zu Wiederholungsprüfungen, die Meldung zur Bachelor- oder Masterarbeit sowie die generelle Erfüllung von Auflagen, die Studierenden bei der Zulassung zum Studium erteilt wurden. Studierende, die einen Masterstudiengang begonnen haben, ohne dass sie ihren Bachelorabschluss erworben haben, sollen bis Ende des zweiten Fachsemesters ihres jeweiligen Masterstudiengangs Zeit bekommen, den Bachelorabschluss nachzureichen.

Beurlaubung wegen digitaler Veranstaltungen bedingt möglich

Digitale Veranstaltungen im Verlauf des Semesters werden nicht als Grund für einen Beurlaubungsantrag akzeptiert. Die Gründe hierfür müssten laut der JGU in der Person liegen, berechtigt wären also beispielsweise Risikogruppen oder Studierende, denen das Studium unter digitalen Bedingungen nachweislich nicht möglich ist. Die Antragsfristen für eine Beurlaubung haben sich für das Wintersemester 2020/21 nicht geändert.

Auch eine potenzielle Verringerung des Semesterbeitrags für das kommende Semester ist nicht vorgesehen. Nach Kenntnis der JGU sei dies weder vom Studierendenwerk noch vom AStA geplant. Die Beiträge werden von allen Studierenden erhoben, unabhängig davon, ob die davon finanzierten Leistungen genutzt werden oder nicht. Die Beiträge finanzieren Beratungsangebote des AStA, das Semesterticket und Wohnheims-, Beratungs- und Mensaangebote des Studierendenwerks. Rechtlich festgelegt ist die Erhebung in den Beitragsverordnungen der verfassten Studierendenschaft und des Studierendenwerks.

Weitere ergänzende Informationen zum Studium während der Corona-Pandemie, wie u.a. zur An- und Abmeldung von Prüfungen, zur Rückmeldung, zu Auslandsaufenthalten oder Fristen, hat die Universität für Studierende auf einer eigenen Seite zusammengestellt.

Klausurplanung für das zweite "Corona-Semester"

Die anstehenden Klausuren sollen laut der JGU auch im kommenden Semester im Rahmen der Abstandsregeln stattfinden. Wie bereits im Sommersemester werden voraussichtlich größtenteils digitale Prüfungsformate benutzt. E-Klausuren in Präsenz sollen nach Möglichkeit vermieden werden, denn trotz Raumerweiterung ist das Platzangebot für Präsenzklausuren sehr gering. Zur Verfügung stehen neben zentral verwalteten Klausurräumen die Zentralmensa mit 190 Plätzen sowie der rechte Teil der Alten Mensa mit 30 Plätzen. Zeltanmietungen sind für das kommende Semester nicht in Planung. Einen hohen Platzbedarf an einzelnen Klausurtagen versucht man deshalb mit der Anmietung von externen Räumen zu lösen.

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