Finanzen neben dem Studium sind ein Thema für sich. Oft verliert man den Überblick. Wie viel darf man verdienen? Worauf hat man Anspruch? Besonders ab Januar dieses Jahres treten einige neue Reformen in Kraft, die vor allem Studierende betreffen. Wir haben eine Studentin gefragt, wie sich die neuen Reformen auf sie auswirken. Vor ab aber die wichtigsten Infos.
Ab 2026 steigt der Mindestlohn. Diese Information betrifft so ziemlich jede, erwerbstätige Person. Der neue Mindestlohn liegt nun bei 13,90 Euro. Prinzipiell haben auch jobbende Studierende Anspruch auf den Mindestlohn. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Beispielsweise gilt der Mindestlohn bei Pflichtpraktika und Dual studierenden nicht. Auch Studis unter 18 Jahren haben keinen Anspruch auf den Mindestlohnt.
Auch das Kindergeld steigt auf 259 Euro pro Monat und Kind an. So steigt auch die Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich. Zudem steigen auch die Steuerfreibeträge für Studierende. Der BAföG Höchstsatz liegt im Wintersemster 2025/26 bei 992 Euro. Auch der Monatliche Einkommensbetrag für BAföG Empfängerinnen steigt ab dem 1.Januar auf 389 Euro an.
Wir haben mit einer Studentin gesprochen, welche direkt von den Anpassungen betroffen ist. Inka erhält BAföG und arbeitet in einer Minijob Anstellung. „Ich finde es ist ein großer Fortschritt, dass die Minijob Grenze 2026 angehoben wurde. Gerade für Studenten sind das sehr gute Neuigkeiten.“ Das Geld lasse sich gut investieren um an Uni Angeboten wie dem Hochschulsport oder dem Surf Camp teilzunehmen, erklärt Inka. Von dem neuen BAföG Höchstsatz profitiert sie selbst nicht, findet aber, dass auch diese Anpassung sinnvoll ist.
Bei den steigenden Preisen und Lebenserhaltungskosten scheinen die neuen Anpassungen für Minijobber, BAföG-Empfänger:Innen, den Mindestlohn und das Kindergeld nur fair. Auch für das Jahr 2027 sind bereist einige Reformen geplant. Unter andrem einer weitere Erhöhung des Mindestlohns.