Wie setzt sich der Semesterbeitrag im SoSe 2020 zusammen?

14.01.2020
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Wenige Tage ist das neue Jahr alt, da ist mal wieder der Semesterbeitrag fällig: Spätestens bis zum 15. Januar müssen alle Studierenden an der Johannes Gutenberg-Universität 322,18 Euro bezahlen.

Eine Studiengebühr, bei der die Universität entscheiden kann, wofür sie das Geld verwendet, wird bereits seit 2002 nur noch in Ausnahmefällen erhoben. Dafür gibt es mittlerweile den Semesterbeitrag, der zwar verpflichtend ist, für den die Studierenden aber auch eine Gegenleistung erhalten. Für die Zusammenstellung und Verwaltung der Semesterbeiträge ist der Allgemeine Studierendenausschuss der Universität Mainz (AStA) zuständig.

Aktuelle Zusammensetzung

Mit 211,48 Euro wird der größte Anteil für das Semesterticket erhoben, das es den Studierenden ermöglicht, im Geltungsbereich den Nah- und Regionalverkehr zu nutzen. Als Fahrschein ist der aktuelle Studierendenausweis gültig, d.h. das aktuelle Semesterticket gilt noch bis zum 31. März. Außerdem erhält man eine Ermäßigung bei dem Fahrradvermietsystem MVGmeinRad, der Anteil daran beträgt 5,53 Euro.*

Ein ebenfalls großer Posten von 94,00 Euro geht an das Studierendenwerk Mainz. Durch fehlende Landesgelder und sinkende Studierendenzahlen ist der Beitrag für das Studierendenwerk in den vergangenen Jahren immer wieder angestiegen (campus-mainz.net berichtete). Dadurch werden die Bereiche Mensa, Cafeteria und Wohnheim sowie diverse Angebote der sozialen Beratung und Hilfe unterstützt, die vom Studierendenwerk organisiert werden. 

Weitere 13,10 Euro werden für die Aufgaben der Verfassten Studierendenschaft (Studierendenparlament und Allgemeiner Studierendenausschuss) erhoben. Vom Restbetrag fließen zum einen zwei Euro in den studentischen Hilfsfonds, mit dem der AStA unverschuldet in Not geratene Studierende unterstützt, und 1,60 Euro erhält noch der studentische Sportausschuss (SSA), um das Angebot des Allgemeinen Hochschulsports zu ergänzen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, den Anteil für das Semesterticket zurückerstattet zu bekommen.

 

*Anm. d. Red. (05.02.2020): Die Angabe bzgl. des MVGmeinRad-Anteils wurde nach Auskunft des AStA Finanzreferates nachträglich ergänzt.

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