Regelstudienzeit wird für WiSe 2020/21 und SoSe 2021 ausgesetzt

27.06.2021
Campus-News, Studium
hm

Das rheinland-pfälzische Wissenschaftsministerium will die Regelstudienzeit für das Wintersemester 2020/21 und das Sommersemester 2021 verlängern. BAföG-Beziehende werden bereits entlastet.

 

Die rheinland-pfälzische Landesregierung plant, das Hochschulgesetz zu ändern, um die Regelstudienzeit zu verlängern. Das gab Staatssekretär Denis Alt in einem Gespräch mit der Landes-ASten-Konferenz (LAK) bekannt. Ziel des Vorhabens ist es, die Regelstudienzeit rückwirkend für das Wintersemester 2020/21 und aktuell für das Sommersemester 2021 auszusetzen. Dem ehemaligen Wissenschaftsminister Konrad Wolf (SPD) zufolge soll die Regelungen für alle Bachelor- und Master-Studiengänge gelten. Auch das derzeitige Wissenschaftsministerium unter Clemens Hoch (SPD) bestätigte das Vorhaben auf Anfrage.

Im September 2020 war bereits ein neues Hochschulgesetz beschlossen worden, mit dem das Sommersemester 2020 nicht zur Regelstudienzeit zählt. Staatssekretär Denis Alt sichert der Landes-ASten-Konferenz Unterstützung in Form eines Maßnahmenpakets der Landesregierung zu. Die Gesetzesänderung muss noch vom Landtag verabschiedet werden.

In einer gemeinsamen Erklärung stellen Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, der ehemalige rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Konrad Wolf und der bayerische Wissenschaftsminister Bernd Sibler unterdessen klar, dass die Verlängerung der Regelstudienzeit und die finanzielle Unterstützung der Studierenden sowohl durch BAföG-Mittel als auch durch die Überbrückungshilfen weiterhin gewährleistet sei.  

BAföG-Ausnahmeregelungen werden fortgesetzt und erweitert 

Auf Anfrage erklärte das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit, dass wie schon im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020/21  die Förderung von BAföG-Empfangende über die Regelstudienzeit hinweg im Sommersemester 2021 verlängert werden. Dieses wird dem Plan der Landesregierung zufolge für BAföG Beziehende erneut als "Null-Semester" gewertet.

Hiermit solle sichergestellt werden, dass BAföG-Beziehende keine Nachteile erleiden, sofern notwendige Leistungsnachweise wie Praktika oder Prüfungen nicht erbracht werden können. Diese Regelungen sollen BAföG-Beziehende damit vor dem Verlust ihrer Ansprüche schützen. 

Prof. Dr. Kristian Bosselmann-Cyran, Präsident der Hochschule Koblenz und Vorsitzender der Landeshochschulpräsidentenkonferenz, erklärt hierzu: "Die Studierenden an den Hochschulen im Land Rheinland-Pfalz dürfen nicht die letztlich Leidtragenden der Pandemiebekämpfungsmaßnahmen sein."

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