BAföG trotz Einschränkungen im Lehrbetrieb wegen der Corona-Pandemie

01.04.2020
Campus-News, Studium
jsc

Obwohl die Universitätslehre wegen der Corona-Pandemie stark beeinträchtigt ist, sollen BAföG-Bezieher:innen weiter finanzielle Hilfe erhalten. Das hat das Bundesbildungsministerium beschlossen.

Studierende, Schüler:innen und Auszubildende, die BAföG erhalten, sollen laut Bundesministerium für Bildung und Forschung trotz aktueller Verschiebungen der Vorlesungszeit und Einschränkung der Präsenzlehre finanzielle Unterstützung erhalten.

Ausbildungsförderung trotz Verschiebung der Vorlesungszeit

Nach dem bereits geltenden Beschluss des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zählen Phasen, in denen die Hochschulen bundesweit wegen der Corona-Pandemie geschlossen bleiben, als vorlesungsfreie Zeit. An der JGU Mainz etwa wurde der Vorlesungsbeginn vom 14. zunächst auf den 20. April 2020 verschoben (Stand: 28. März 2020, campus-mainz.net berichtete). Mit dieser Regelung wird sichergestellt, dass BAföG-Ansprüche für das Sommersemester 2020 nicht abgewiesen werden können, weil durch die Verschiebung des Vorlesungsbeginns zunächst kein Lehrbetrieb möglich ist. Das gilt auch für Erstanträge, die zum Sommersemester 2020 gestellt wurden. Mit diesen Maßnahmen reagiert das Bundesministerium u.a. auf Forderungen des Deutschen Studentenwerks (DSW).

Fortzahlung für Studierende im Ausland

Auch Studierende mit BAföG-Anspruch, die während eines Studienaufenthalts im inner- oder außereuropäischen Ausland von Hochschulschließungen und Verschiebungen des Vorlesungsbeginns durch das Coronavirus betroffen sind, haben weiterhin Anspruch auf Auslands-BAföG. Die Zahlungen laufen auch fort, wenn sie nicht im Ausland bleiben, sondern aufgrund der Schließungen und Verschiebungen nach Deutschland zurückkehren.

Wer einen Auslandsaufenthalt im Sommersemester 2020 geplant und BAföG dafür beantragt hat, nun aber von Schließungen und Verschiebungen im ausländischen Hochschulbetrieb oder Einreiseverboten betroffen ist, erhält die Fördersumme in diesem Semester ohne Neuantrag. Das Studium soll zunächst im Inland fortgesetzt werden, bis geklärt ist, ob der Auslandsaufenthalt zu einem späteren Zeitpunk durchgeführt werden kann.

Förderungshöchstdauer gelockert

Der Ministeriumsbeschluss will außerdem denen weiterhin Fördermittel garantieren, die wegen der Schließungen und Verschiebungen ihrer Ausbildungsstätten durch das Coronavirus die Förderungshöchstdauer überschreiten. Wenn Prüfungsleistungen wegen der Pandemie über die Regelstudienzeit hinaus verschoben werden oder Leistungsnachweise etwa angesichts einer geschlossenen Hochschulverwaltung erst verspätet vorgelegt werden können, soll das nicht Grund für ein Ende der Förderung sein. An der JGU sind solche Verzögerungen wahrscheinlich, da sich die Universität seit dem 24. März im Notbetrieb befindet (campus-mainz.net berichtete).

Wer sein Studium zum Sommersemester 2020 nicht innerhalb der Förderungshöchstdauer beendet hat und deshalb Studienabschlusshilfe bezieht, soll diese auch weiterhin erhalten. Das gilt auch für Studierende, die von Einreiseverboten betroffen sind. 

Wer bereits damit begonnen hat, die BAföG-Förderung oder einen Bildungskredit zurückzuzahlen und nun nicht mehr zahlungsfähig ist, kann die vorübergehende Freistellung der Rückzahlungspflicht beantragen.

Onlineangebote sind Voraussetzung für Fortzahlung

In dem Erlass betont das Ministerium, dass Onlineangebote der Hochschulen genutzt werden sollen, sobald diese etabliert worden seien. Werden sie von der Hochschule als Ersatz für die Präsenzlehre ausgewiesen, ist die Nutzung der Angebote Voraussetzung für eine Förderung.

An der JGU hat die Universitätsleitung angesichts des eingeschränkten Lehrbetriebs Ressourcen zur Unterstützung digitaler Lehre zusammengestellt. Nutzen BAföG-Bezieher:innen die Onlinelehre nicht, können sie ihren Förderanspruch verlieren. Das gilt auch für Studierende, die die Förderungshöchstdauer überschreiten, weil sie die nun vorgesehenen Onlineangebote nicht nutzen.

DSW und Mainzer AStA fordern weitere Hilfen

Wenn die Eltern von BAföG-Bezieher:innen wegen der Corona-Pandemie nur noch in Kurzarbeit oder gar nicht mehr arbeiten können, empfiehlt das Deutsche Studentenwerk, einen BAföG-Aktualisierungsantrag zu stellen. Dadurch werde nicht das Einkommen der Eltern aus dem vorletzten Jahr berücksichtigt, sondern das aktuelle Einkommen. Ist das niedriger, fällt der BAföG-Satz höher aus. Auch wenn Studierende selbst aufgrund der Corona-Pandemie ihren Job verlieren, sei laut dem DSW ein Antrag auf BAföG sinnvoll.

Das DSW spricht sich für weitere Unterstützung von Studierenden aus, etwa durch die Einrichtung eines Studienfonds, Liquiditätshilfen und die Aussetzung der Nachweispflicht finanzieller Sicherheit für ausländische Studierende. Auch der AStA der JGU fordert in einem offenen Brief an die rheinland-pfälzische Landesregierung, Studierende angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie finanziell zu unterstützen (campus-mainz.net berichtete).

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