Anmeldung, Zweitwohnsitzsteuer, Rundfunkbeitrag

06.10.2014
Erstis, Ersti-Hilfe...

Für alle Neumainzerinnen und -mainzer gilt es der deutschen Bürokratie genüge zu tun und sich um Anmeldung, Zweitwohnsitzabgabe und Rundfunkbeitrag zu kümmern.

Anmeldung

Wer sich nicht umgehend nach dem Umzug in Mainz beim Bürgeramt oder der entsprechenden Ortsverwaltung anmeldet und dann auch noch an eine gnadenlose Sachbearbeiterin oder einen Sachbearbeiter gerät, dem droht ein saftiges Ordnungsgeld. Also direkt Formular ausfüllen nachdem ihr euch die entsprechenden Infos durchgelesen habt:

mainz.de - Anmeldung von Einwohnern in Mainz

Zweitwohnungsabgabe

Trotz großem Widerstand bei der Studierendenvertretung erhebt die Stadt Mainz eine Zweitwohnsitzabgabe. Wenn ihr also in eurer Heimat weiterhin mit dem Erstwohnsitz gemeldet bleiben wollt, dann müsst ihr in Mainz Zweitwohnsitzsteuer zahlen, entschied das Bundesverfassungsgericht. Entgehen könnt ihr der Abgabe nur durch eine Anmeldung in Mainz als Erstwohnsitz:

mainz.de - Erhebung einer Zweitwohnungsabgabe

Rundfunkbeitrag

Die meisten Studierenden müssen den seit 2013 auf alle Wohnungen erhobenen Rundfunkbeitrag der öffentlich-rechtlichen Medien bezahlen. Wer in einer Wohngeimeinschaft (WG) wohnt darf sich den Beitrag mit den anderen Bewohnerinnen und Bewohnern teilen. Im Studierendenwohnheim wird der Beitrag nur dann geteilt, wenn die Zimmer von einem nicht allgemein zugänglichen Flur abgehen. Weitere Infos unter:

rundfunkbeitrag.de - Was gilt für Studierende

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