Albtraum Vermieter? Janas WG-Vergangenheit

21.07.2016
Wohnen, Wohnblog
Jana

Auch als Studentin und WG-Bewohnerin muss man sich vom Vermieter nicht alles gefallen lassen. Jana erzählt, wie aus einer Mieterhöhung ein ausgewachsener Rechtsstreit wurde.

Der Vermieter meiner WG in Bonn war von Anfang an komisch und allein der Gedanke an ihn lässt sofort die Wut in mir hochkochen. Ein älterer, wenig sympathischer Herr, der wohl dachte, als Vermieter hätte er alle Rechte der Welt. Angefangen hat es damit, dass das Zimmer, das eigentlich pünktlich zu Semesterbeginn ab Oktober vermietet werden sollte, bei Vertragsunterzeichnung auf einmal doch erst ab November frei war. Im Laufe der Zeit bestätigte sich dieser negative erste Eindruck immer mehr.

Mangelnde Absprachen, eigenständiges Betreten der Wohnung – der Vermieter überschritt regelmäßig die Grenzen

Frei nach dem Motto, es wohnen ja nur Studierende hier, war die Wohnung in einem denkbar schlechten Zustand. So bestand die Wohnungstür zum Beispiel aus einer einfachen verglasten Wohnzimmertür und von uns reklamierter Schimmel an den Wänden wurde einfach überstrichen.

Reparaturen wurde häufig mehr schlecht als recht vom Vermieter selbst oder provisorisch und absolut auf das Minimum beschränkt von Fachkräften ausgeführt. Dabei kam es nicht selten vor, dass der Vermieter einfach in die Wohnung hereinspazierte oder Handwerker ohne vorherige Absprache plötzlich auftauchten.

Mieterhöhung? – Ohne mich!

Irgendwann flatterte ein Schreiben in meinen Briefkasten: Mieterhöhung. Natürlich hat jeder Vermieter das Recht, die Miete in regelmäßigen Abständen zu einem gewissen Prozentsatz zu erhöhen. Allerdings beinhaltete das Schreiben etliche Fehler, was mich dazu veranlasste, dem formal zu widersprechen. Zum Beispiel wollte er die Miete direkt zum nächsten Monat erhöhen, rechtlich muss das jedoch drei Monate im Voraus angekündigt werden.

Es folgte eine unveränderte Forderung der Mieterhöhung sowie die Drohung der Kündigung des Mietverhältnisses, sollte ich nicht einwilligen. Erpressen ließ ich mich schon mal gar nicht und suchte mir einen Anwalt. Über die AStA-Rechtsberatung bekam ich eine unverbindliche Erstberatung mit einer Anwältin, die ich kurz darauf auch mit meinem Mandat beauftragte.

Dazu: keine Angst vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten, für arme Studis gibt es eine Prozesskostenhilfe, die man beantragen kann. Ob man Anspruch darauf hat, verrät einem der Anwalt oder das Gericht.

Wie aus einer Mieterhöhung ein ausgewachsener Rechtsstreit wurde

Leider war die Sache damit noch nicht beendet, denn obwohl die Anwaltskanzlei Kontakt mit meinem Vermieter aufnahm, beharrte er auf eine Mieterhöhung und das Schlimmste: Auf einmal war die Anwältin wie vom Erdboden verschluckt und auch in der Kanzlei reagierte niemand auf Emails oder Anrufe. Ich versuchte über den AStA und über die Rechtsanwaltskammer Informationen über den Verbleib der Anwälte einzuholen und mich beraten zu lassen, bekam aber keine Hilfe.

Ganz ohne anwaltlichen Rückhalt fühlte ich mich der Lage nicht gewachsen und willigte in die Mieterhöhung ein. Doch auch damit war die Geschichte noch nicht zu Ende. Denn obwohl ich zugestimmt hatte, folgte kurz darauf eine Kündigung.

Auszuziehen kam für mich allerdings überhaupt nicht in Frage. Ich war am Ende meines Bachelorstudiums und es war klar, dass ich für den Master nach Mainz gehen würde – für die paar Monate noch einmal umzuziehen, hätte sich absolut nicht gelohnt. Ein neuer Anwalt musste her.

Über eine Freundin bekam ich die Adresse eines sehr freundlichen und kompetenten Anwalts. Es reichte ein Schreiben seinerseits an den Vermieter und die Kündigung war vom Tisch. Auch der Mieterhöhung hätte ich laut Anwalt nicht zustimmen müssen, dazu war es nun aber zu spät.

Die kompletten Anwaltskosten konnte ich übrigens bei meinem Vermieter einfordern und habe sie gleich von der laufenden Miete abgezogen. Auch ohne Prozesskostenhilfe sind für mich also keine Kosten angefallen.

Fazit: Welche Rechte habe ich als Mieter?

Mieter haben in Deutschland einige Rechte, die man kennen und wahrnehmen sollte.

Zum Beispiel hat ein Vermieter nicht das Recht, einfach die Wohnung zu betreten. Das ist Hausfriedensbruch. Er hat auch nicht das Recht auf einen Wohnungsschlüssel, auch wenn das gerne angeführt wird. Wenn Handwerker etwas in der Wohnung machen sollen, muss das vorher mit den Mietern abgesprochen werden. Auch Handwerker dürfen nur mit dem Einverständnis der Mieter die Wohnung betreten.  

Bei Mietverträgen lohnt sich ebenfalls oft ein zweiter Blick, denn vieles von dem, was Vermieter darin verlangen, ist nicht rechtskräftig. Mietverträge obliegen strengen Richtlinien, ein Vermieter darf hier nicht einfach das reinschreiben, was er gerne hätte. Besonders Klauseln wie „Mieter muss bei Übergabe streichen/renovieren“ oder Ähnliches sind nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen gültig.

Eine Kündigung darf von Vermieterseite her nicht einfach so ausgesprochen werden – auch nicht innerhalb einer bestimmten Frist –,  sondern muss begründet werden. Die zulässigen Gründe sind rechtlich festgelegt – Eigenbedarf etwa. „Einfach so“, weil ihr dem Vermieter nicht mehr ins Konzept passt, darf euch nicht gekündigt werden. Als Mieter dürft ihr jedoch mit Wahrung der Frist immer grundlos kündigen.

Also: Lasst euch nicht für dumm verkaufen und besteht auf eure Rechte! Bei Problemen und Fragen kann der Mieterschutzbund sehr hilfreich sein (z.B. auch für Nebenkostenabrechnungen). Allerdings muss man für 80 € im Jahr erst einmal Mitglied werden, das kann sich aber ziemlich schnell lohnen. Und im Zweifel: Nehmt euch einen Anwalt. Dass das gar nicht teuer werden muss, wie man vielleicht denkt, hat mein Beispiel gezeigt.

P.S.: Meine neue Vermieterin ist übrigens eine sehr nette, verlässliche Person, die nicht lange fackelt, wenn etwas ist und sofort die Nummer einen Handwerksbetriebs vermittelt, statt selbst Hand anzulegen. So gefällt mir das doch gleich viel besser.

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