Teilnahmebedinungen Flohmarkt

    Jakob-Welder-Weg Uni Mainz, 23.06.2023, 14-19 Uhr

    § 1 Geltungsbereich & Vertragsschluss

    1. Die vorliegenden AGB gelten für alle Verträge zwischen Campus Mainz e.V., Forum universitatis 3, 55099 Mainz (im Folgenden "Veranstalter") und Teilnehmenden des Campus Mainz Flohmarkts (im Folgenden "Standbetreibende"), die die Buchung eines Flohmarktstandes über die Webesite oder persönlich umfassen.
    2. Der Vertrag kommt mit Abschluss der Standbuchung über das Buchungstool doo.net zustande.

    § 2 Leistungsumfang

    1. Die Veranstaltungsfläche erstreckt sich vom Forum bis zum Philosophicum und über den Vorplatz des GFG der JGU.
    2. Die Veranstaltung findet am Freitag, 23.06.2023 statt. Beginn ist um 14:00 Uhr. Veranstaltungsende ist um 19:00 Uhr.
    3. Eine Auffahrt auf den Campus der JGU mit Fahrzeugen ist zum Ein- und Ausladen gestattet. Einfahrt auf das Uni-Gelände richtet sich nach den Vorgaben der JGU: https://www.verwaltung.zentrale-dienste.uni-mainz.de/informationen-zur-parkraumbewirtschaftung/. Fahrzeuge können nicht auf das Flohmarktgelände auffahren und dürfen nur auf den gekennzeichneten Parkplätzen in der Umgebung abgestellt werden. Feuerwehrzufahrten und Fluchtwege sind unbedingt freizuhalten.
    4. Der Stand misst mindestens 1,50 m Tiefe und 2,00 m Breite und kostet für Studierende 6 Euro sowie für Nicht-Studierende 12 Euro. Jeder weitere Standmeter (Breite) kostet 3 Euro für Studierende und 6 Euro für NIcht-Studierende. Eine Verbreiterung des Standes nach Anmeldeschluss ist nicht möglich.
    5. Die Vergabe der Standplätze beginnt ab 12:30 Uhr. Nach Vergabe eines Standplatzes an die Standbetreibenden ist der Aufbau des Standes ab 13 Uhr möglich. Der Aufbau muss bis zum Beginn der Veranstaltung abgeschlossen sein.
    6. Mit dem Abbau darf ab 18:30 begonnen werden. Der Abbau der Stände und die Platzreinigung müssen bis spätestens 19:30 abgeschlossen sein.
    7. Anmeldeschluss ist der 21.06..2023 um 14::00 Uhr. Der Veranstalter behält sich vor die Anmeldephase kurzfristig zu verlängern.

    § 3 Sonstige Pflichten der Standbetreibenden

    1. Es wird ein Sauberkeitspfand von 10 Euro pro Stand (in bar) erhoben. Den Pfand bekommt ihr am Ende der Veranstaltung (frühestens 18:45 Uhr, spätestens 19:30) direkt zurückerstattet, wenn ihr den Stand sauber und ordentlich hinterlassen habt.
    2. Standbetreibende sind für die Müllentsorgung selbst verantwortlich. Sollte der Standplatz nicht ordnungsgemäß verlassen worden sein, hat der Veranstalter das Recht den Pfand einzubehalten.
    3. Neuware ist auf diesem Flohmarkt nicht gestattet! Sollten sich ein Stand während oder nach dem Aufbau als gewerblicher, professioneller oder Neuware verkaufender Stand herausstellen, so werden die entsprechenden Standbetreibenden des Platzes verwiesen ohne Anspruch auf Rückzahlung der Standgebühr und des Pfandes.
    4. Der Verkauf von Speisen, Lebensmitteln, Getränken und Genussmitteln ist nicht gestattet.
    5. Der Veranstalter übt auf dem Veranstaltungsgelände während der Dauer der Nutzung, d.h. auch vor und nach der Veranstaltungszeit das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Beauftragten ist Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung durch die Standbetreibenden kann der Veranstalter den zugehörigen Stand sofort schließen lassen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Standgebühr oder Schadensersatz für den Standbetreibenden bestehen infolgedessen nicht.

    § 4 Stornierung & Standweitergabe

    1. Eine Stornierung des Standes ist nicht möglich.
    2. Es ist gestattet, den Stand an einen Dritten weiterzugeben. Name und E-Mail-Adresse des Dritten müssen dem Veranstalter über flohmarkt@campus-mainz.net mitgeteilt werden. Dabei können Studi-Tickets nur an Studierende weitergegeben werden. Die Teilnahmebedingungen gelten dann ebenso für den Dritten.

    § 5 Haftung der Standbetreibenden

    1. Für Schäden, die dem Veranstalter oder Dritten durch den Standbetreibenden entstehen, haftet die Standbetreibende in voller Höhe.
    2. Bei Verstößen gegen eine oder mehrere der Teilnahmebedingungen durch den Standbetreibenden ist der Standbetreibende gegenüber dem Veranstalter zu vollem Schadensersatz verpflichtet.

    § 6 Haftungsausschluss

    Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Standbetreibenden entstehen oder Dritten durch den Standbetreibenden während der Veranstaltung entstehen. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die

    a) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen

    b) auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.

    § 7 Schlussbestimmungen

    1. Mit der Online-Anmeldung erkennt die Standinhaberin oder der Standinhaber die Teilnahmebedingungen in vollem Umfang an und verpflichtet sich zur uneingeschränkten Einhaltung derselben.
    2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

    Fassung vom 26.05.2023